AGBs

Immocompass e.K.

1. Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer auf Grund des/der im Internet aufgeführten Angebot/es, kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2. Angebot

Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt.

4. Gebühren

a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen für Verkäufer und Käufer 3,57% incl. MwSt. des Kaufpreises;

b) An- und Vorkaufsrecht für den Berechtigten 1,19 % incl. MwSt. des Objektwertes;

c) Erbbaurechte für Eigentümer und Erbbauberechtigte je 3,57 % incl. MwSt. des Objektwertes;

d) Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen für den Mieter bei einer Vertragsdauer von bis zu 5 Jahren: 2 Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren, max. jedoch 10 Jahren: 4 Monatsmieten; Die gleiche Maklergebühr ist zu zahlen bei Vereinbarung eines Optionsrechtes über Wohnräume oder gewerbliche Räume sowie bei der Verlängerung von Miet- oder Pachtverträgen über gewerbliche Räume;
Sämtliche Provisionssätze verstehen sich als Bruttoentgelte inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.;

5. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entspricht der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

6. Beurkundung

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde

7. Haftung

Die im Internet aufgeführte/n Objektbeschreibung/en wurde/n auf Grund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

8. Schlussbestimmung

Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitige Verpflichtung aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, der Sitz des Maklers.

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