Geerbte Immobilien: Zügig verkaufen oder besser behalten?

Geerbte Immobilien: Zügig verkaufen oder besser behalten?

Wer durch einen Erbfall zum Immobilienbesitzer geworden ist, steht häufig vor einer Entscheidung von großer Tragweite: Behalten oder verkaufen?

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten, sondern muss immer unter genauer Betrachtung der individuellen Sachlage geklärt werden. Dennoch gibt es einige grundsätzliche Aspekte, die Betroffenen bei der Urteilsfindung wirkungsvoll helfen können.

Der wichtigste Grundsatz: Keine vorschnellen Entscheidungen treffen!

Sind Sie durch einen Erbfall in den Besitz einer Immobilie gelangt, sollten Sie die Situation zunächst unter Einbeziehung aller relevanten Fakten in Ruhe analysieren. Auf keinen Fall empfiehlt es sich, eine geerbte Immobilie vorschnell und ohne eingehende Beratung zu verkaufen. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase, die noch dazu mit einer steigenden Inflation einhergeht, sind Immobilien kurz- und mittelfristig eine der sichersten und effektivsten Kapitalanlagen. Wer sich hier zu einem unüberlegten Verkauf hinreißen lässt, könnte dies unter Umständen schon bald bereuen. Zwar verfügen Sie nach dem Verkauf über eine mehr oder weniger hohe Summe Bargeld auf ihrem Konto, stehen jedoch zugleich vor der Frage, wie Sie dieses Vermögen vernünftig anlegen sollen. Konventionelle Anlageformen wie Festgelder, Sparbriefe oder ähnliche ehemals attraktive Produkte werfen derzeit kaum Gewinne ab. Im Gegenteil: Die ansteigende Inflation führt zu einem stetigen Verfall Ihres Kapitals. Insofern wird das Ihnen durch den Erbfall zugeflossene Vermögen nicht langfristig gesichert, sondern nach und nach vernichtet. Etwas anders verhält sich die Situation nur dann, wenn Sie selbst aktuell Schulden haben. In einer solchen Lage kann Ihnen der Verkauf einer geerbten Immobilie durchaus von Nutzen sein.

Bei einer Erbengemeinschaft kann es schwierig werden

Nicht immer gibt es nur einen Erben. Die Entscheidung darüber, ob Sie die Ihnen im Rahmen eines Erbfall zugekommene Immobilie behalten oder veräußern sollten, hängt im Falle einer Erbengemeinschaft daher in entscheidender Weise auch vom Verhältnis der beteiligten Erben untereinander ab. Sind entfernte Verwandte – vielleicht sogar im Ausland lebend – involviert, gestaltet sich die Angelegenheit zumeist deutlich schwieriger als beispielsweise unter Geschwistern. Grundsätzlich gilt: Liegen die Erben nicht miteinander im Streit, kann sich der Erhalt des Objektes vielfach auszahlen. Schließlich können Sie auf diese Weise Ihr Kapital sichern und halten sich alle Optionen für einen späteren Verkauf des Hauses offen. Sollte es hingegen zu Streitigkeiten unter den Erben kommen, empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Hinzuziehung eines Immobiliengutachters. Hat dieser eine unabhängige Bewertung des Objekts vorgenommen, wissen alle Beteiligten von Anfang an, um welche Vermögenswerte es geht. Ein Streit über unterschiedliche Ansichten hinsichtlich des Wertes der betroffenen Immobilie wird so im Keim erstickt.

Stets die Art und Lage des Objektes bedenken

Der richtige Umgang mit einer im Rahmen eines Erbfall übernommenen Immobilie hängt neben den vorgenannten Aspekten immer auch von der Art des Objekts ab. So kann es ratsam sein, eine vermietete Wohnung nicht zu veräußern, sondern stattdessen im Bestand zu halten. Dies gilt vor allem dann, wenn die vereinbarte Miete im oberen Bereich liegt und in den nächsten Jahren kein hoher Renovierung- oder Instandsetzungsaufwand zu erwarten ist. Bedenken Sie zudem, dass Sie eine fremdvermietete Wohnung vielfach steuerlich geltend machen können!

Auf diese Weise haben Sie durch den Erbfall nicht nur eine gute Kapitalanlage erhalten, sondern kommen auch in den Genuss einer unmittelbaren Möglichkeit zur Steuerersparnis. Bei alldem spielt natürlich immer auch die Lage des geerbten Objektes eine wichtige Rolle. So wird beispielsweise ein Mietshaus in attraktiver Stadtrandlage oder auch in stärker nachgefragten Stadtteilen langfristig im Wert deutlich mehr steigen, als ein abgelegenes Bauerngehöft in schlechtem Bauzustand. Anders stellt sich die Situation hingegen dar, wenn Sie selbst die Errichtung oder den Erwerb eines Eigenheims planen. Sollten Sie hierfür entsprechendes Kapital benötigen, kann sich auch der Verkauf eines geerbten Objektes in attraktiver Lage auszahlen, da Sie auf diese Weise schnell zu liquiden Mitteln kommen, die Sie in den Erwerb Ihrer eigenen Wohnimmobilie stecken können.

Grundsätzlich sollten Sie sich bei einem entsprechenden Erbfall immer eingehend beraten lassen. Nur so können Sie eine gute Entscheidung treffen und sind langfristig auf der sicheren Seite. Gern stehen wir Ihnen hierbei mit kompetenter Unterstützung und individueller Beratung zur Verfügung.

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