Wer eine Eigentumswohnung hat, kommt kaum um sie herum: Die Eigentümerversammlung.
Aufgrund der besonderen Situation des gemeinschaftlichen Besitzes ist diese Zusammenkunft aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer gemäß § 24 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) einmal jährlich abzuhalten. Die Einladung und Durchführung der Versammlung obliegt dabei dem Verwalter der Wohnanlage oder – falls kein Verwalter bestellt ist – dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. In der Veranstaltung werden nicht nur anstehende Sanierungsmaßnahmen oder kollektive Verpflichtungen erörtert, sondern auch Probleme im Wohnumfeld angesprochen. Der Inhalt des Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung ist deshalb auch für potenzielle Immobilienkäufer sehr aufschlussreich und gibt einen guten Einblick in die Struktur und das Klima der betreffenden Wohnanlage. Wer vor einem entsprechenden Immobilienkauf steht, sollte daher möglichst immer versuchen, die Protokollinhalte in Erfahrung zu bringen.
Harmonie und Einstimmigkeit sind ein gutes Zeichen
Vor dem Immobilienkauf sollten Sie wissen, womit Sie rechnen müssen: Welche Herausforderungen erwarten Sie? Sind in der nächsten Zeit hohe Kosten (zum Beispiel für eine Fassadensanierung) aufzubringen? Gibt es „heiße Eisen“, die einem ruhigen Leben in der Immobilie entgegenstehen könnten? Oder haben Sie sich gar ein Objekt ausgeguckt, welches teilweise unter Zwangsverwaltung steht? Die Protokolle der Eigentümerversammlungen sind bestens dazu geeignet, all diese Dinge zu hinterfragen. Als wirksamer Indikator für die Stimmung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft gibt es kaum eine bessere Recherchemöglichkeit! Üblicherweise lässt sich dabei bereits aus den in einem Protokoll enthaltenen Themen, den Formulierungen der einzelnen Tagesordnungspunkte sowie aus dem Abstimmungsverhalten recht gut erkennen, wie es um das Miteinander der Bewohner bestellt ist. So sind vor allem einstimmige Entscheidungen ein starkes Zeichen für Harmonie: Hier gibt es offenbar keinen Zwist, sondern alle ziehen an einem Strang. Als zukünftiges Mitglied einer solchen Gemeinschaft machen Sie beim Immobilienkauf also nichts falsch.
Streit und Zwistigkeiten deuten auf Probleme hin
Sollten die Protokolle einer Eigentümerversammlung zeigen, dass sich die Diskussion immer wieder um die gleichen Themen dreht, ist dies kein gutes Zeichen. Vielmehr lassen derartige Erscheinungen langfristige Probleme erkennen, deren Lösung häufig an der Engstirnigkeit einzelner Mitglieder oder aber auch an verhärteten Fronten scheitert. Nicht selten geht es dabei um eigentlich banale Themen wie die Regelung von Park- oder Zufahrtsmöglichkeiten. In der Summe führt die Disharmonie hier aber oftmals zu einem ungünstigen Klima, welches das Wohnen in der Anlage merklich erschwert. Vor allem die Erwähnung von Anwälten gilt generell als ganz schlechtes Zeichen! Hier sollten Sie besonders aufmerksam sein und Ihren beabsichtigten Immobilienkauf noch einmal gründlich überdenken.
Beim Immobilienkauf nicht zwischen die Fronten geraten
Ein gutes Klima in der Wohnanlage ist von großer Bedeutung. Wenn Sie als neues Mitglied in eine zerstrittene Eigentümergemeinschaft kommen, besteht die große Gefahr, zwischen die Fronten zu geraten. Konflikte und Missstimmungen sind hier vorprogrammiert! Alles in allem ist dies kein guter Start in eine neue Lebensphase. Deshalb sollten Sie sich sehr genau überlegen, ob das von Ihnen ins Auge gefasste Objekt den sich möglicherweise anbahnenden Streit wert ist. Wollen Sie im Rahmen eines Immobilienkauf also in eine Eigentümergemeinschaft eintreten, ist die Einsicht in die Protokolle der Eigentümerversammlung sehr hilfreich. Sprechen Sie den Verkäufer deshalb unbedingt darauf an und lassen Sie sich die Unterlagen zeigen oder in Kopie zusenden. Selbstverständlich können Sie sich in dieser Angelegenheit auch an uns wenden – das Team von ImmoCompass hilft Ihnen gern weiter!